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Änderungshistorie

GV. NW. 1969 S. 108.

Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden Alfen, Kirchborchen und Nordborchen, Landkreis Paderborn

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Vom 14. Januar 1969

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§ 1

Die Gemeinden Alfen, Kirchborchen und Nordborchen, Landkreis Paderborn, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Borchen.

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§ 2

Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Alfen, Kirchborchen und Nordborchen vom 13. April 1967 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage]

1. Rechtsverbindlich aufgestellte Bebauungspläne gelten - abweichend von § 3 - vorbehaltlich anderweitiger Festsetzung durch den Rat der Gemeinde Borchen unbefristet weiter.

2. § 5 findet keine Anwendung.

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§ 3

Die Gemeinde Borchen wird dem Amtsgericht Paderborn zugeordnet.

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§ 4

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1969 in Kraft.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

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