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  • vom 01.01.2000
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Änderungshistorie

GV. NW. 1965 S. 328.Aufgehoben durch Artikel 19 des Ersten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts Nordrhein-Westfalen v. 18. Mai 2004 (GV. NRW. S. 248); in Kraft getreten am 4. Juni 2004.

Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden Bergkamen, Heil, Oberaden, Rünthe und Weddinghofen, Landkreis Unna

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Vom 2. November 1965

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§ 1

(1) Die Gemeinden Bergkamen, Heil, Oberaden, Rünthe und Weddinghofen, Landkreis Unna, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen.

(2) Die Gemeinde erhält den Namen Bergkamen. Sie ist amtsfrei.

(3) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Bergkamen, Heil, Oberaden, Rünthe und Weddinghofen vom 24. August 1964 und der Auseinandersetzungsvertrag zwischen ihnen und den Ämtern Pelkum und Unna-Kamen von demselben Tage werden bestätigt. [Anlage]

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§ 2

Die Gemeinde Bergkamen wird dem Amtsgericht Kamen zugeordnet.

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§ 3

Die Amtsvertretungen der Ämter Pelkum und Unna-Kamen werden mit Wirkung vom 12. Februar 1966 aufgelöst. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Mitglieder der Amtsvertretungen beider Ämter neu zu wählen.

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§ 4

Das Gesetz tritt am 1. Januar 1966 in Kraft.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

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