Gesetz über den Zusammenschluß der Gemeinden des Amtes Rhede, Landkreis Borken
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Vom 9. Juli 1968
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§ 1
(1) Die Gemeinden Rhede, Vardingholt, Krommert, Krechting und Büngern, Landkreis Borken, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Rhede.
(2) Das Amt Rhede wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Rhede.
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§ 2
(1) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Rhede und Vardingholt vom 19. Dezember 1967 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß § 4 Buchstabe b entfällt. [Anlage 1]
(2) Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Borken vom 30. Januar 1968 über die Einzelheiten des Zusammenschlusses der Gemeinden Krechting, Krommert und Büngern mit den Gemeinden Rhede und Vardingholt zu einer neuen Gemeinde Rhede werden bestätigt. [Anlage 2]
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§ 3
Die Gemeinde Rhede wird dem Amtsgericht Bocholt zugeordnet.
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§ 4
Dieses Gesetz tritt am 1. August 1968 in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen