Inhaltsverzeichnis
Aus
Fassungen
  • vom 01.01.2000
    (aktuelle Seite)

Änderungshistorie

GV. NW. 1969 S. 108.

Gesetz über den Zusammenschluß der Stadt Drensteinfurt und der Gemeinde Kirchspiel Drensteinfurt, Landkreis Lüdinghausen

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

Vom 14. Januar 1969

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 1

(1) Die Stadt Drensteinfurt und die Gemeinde Kirchspiel Drensteinfurt, Landkreis Lüdinghausen, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen.

(2) Die Gemeinde erhält den Namen Drensteinfurt und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 2

Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Drensteinfurt und der Gemeinde Kirchspiel Drensteinfurt vom 4. April 1968 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß rechtsverbindlich aufgestellte Bebauungspläne, abweichend von §§ 6, 8 des Gebietsänderungsvertrages, vorbehaltlich anderweitiger Festsetzungen durch den Rat der Stadt Drensteinfurt unbefristet weiter gelten. [Anlage]

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 3

Die Stadt Drensteinfurt wird dem Amtsgericht Münster zugeordnet.

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 4

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1969 in Kraft.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Zum Textanfang