Gesetz über die Eingliederung der Gemeinde Berzdorf in die Gemeinde Wesseling, Landkreis Köln
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Vom 27. Juli 1961
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§ 1
(1) Die Gemeinde Berzdorf wird in die Gemeinde Wesseling, Landkreis Köln, eingegliedert.
(2) Das Amt Wesseling wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wesseling.
(3) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Berzdorf und Wesseling vom 24./25. November 1960 wird bestätigt. [Anlage]
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§ 2
Der am 19. März 1961 gewählte Rat der Gemeinde Wesseling wird aufgelöst.
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§ 3
Durch die Eingliederung der Gemeinde Berzdorf in die Gemeinde Wesseling tritt keine Änderung der Amtsgerichtsbezirke Brühl und Bonn ein. Der Ortsteil Wesseling-Berzdorf mit den Fluren 1 bis 11 der Gemarkung Berzdorf bleibt dem Amtsgericht Brühl zugeordnet.
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§ 4
Dieses Gesetz tritt am 1. August 1961 in Kraft.