Gesetz über die Eingliederung der Gemeinde Marienloh, Landkreis Paderborn, in die Stadt Paderborn
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Vom 5. November 1968
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§ 1
Die Gemeinde Marienloh, Landkreis Paderborn, wird in die Stadt Paderborn eingegliedert.
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§ 2
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Paderborn und der Gemeinde Marienloh vom 20. Februar 1968 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage]
1. Von der in § 3 des Gebietsänderungsvertrages getroffenen Regelung für die Überleitung des Ortsrechts bleibt § 40 des Ordnungsbehördengesetzes unberührt.
2. § 3 Abs. 6 und § 5 Abs. 2 und 3 des Gebietsänderungsvertrages entfallen.
3. Die Anlage zum Gebietsänderungsvertrag bezieht sich auf § 6 des Gebietsänderungsvertrages.
4. Nr. 1, Nr. 4 Satz 2 und Nr. 10 Abs. 3 der Anlage zum Gebietsänderungsvertrag entfallen.
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§ 3
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1969 in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen