Stammnorm
Ausfertigungsdatum
24.04.1951
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Neuapostolische Kirche im Lande Nordrhein-Westfalen
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Vom 24. April 1951
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§ 1
Der Neuapostolischen Kirche des Landes Nordrhein-Westfalen werden für den Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
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§ 2
GV. NW. ausgegeben am 7. Mai 1951.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft