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GV. NW. 1951 S. 53 / GS. NW. S. 424.

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Neuapostolische Kirche im Lande Nordrhein-Westfalen

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Vom 24. April 1951

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§ 1

Der Neuapostolischen Kirche des Landes Nordrhein-Westfalen werden für den Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

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§ 2

GV. NW. ausgegeben am 7. Mai 1951.

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft

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