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GV. NW. 1956 S. 154 / GS. NW. S. 424.

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland

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Vom 15. Mai 1956

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§ 1

Dem Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland werden für den Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

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§ 2

GV. NW. ausgegeben am 28. Mai 1956.

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

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