Inhaltsverzeichnis
Aus
Fassungen
  • vom 01.01.2000
    (aktuelle Seite)

Änderungshistorie

GV. NW. 1956 S. 154 / GS. NW. S. 424.

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Freireligiöse Landesgemeinde Nordrhein-Westfalen

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

Vom 15. Mai 1956

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 1

Der Freireligiösen Landesgemeinde Nordrhein-Westfalen werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 2

GV. NW. ausgegeben am 28. Mai 1956.

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

Zum Textanfang