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GV. NW. 1957 S. 116.

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Nordrhein-Westfalen

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Vom 28. Mai 1957

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§ 1

Der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Nordrhein-Westfalen werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

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§ 2

GV. NW. ausgegeben am 5. Juni 1957.

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

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