Stammnorm
Ausfertigungsdatum
28.05.1957
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Nordrhein-Westfalen
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Vom 28. Mai 1957
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§ 1
Der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Nordrhein-Westfalen werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
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§ 2
GV. NW. ausgegeben am 5. Juni 1957.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.