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  • vom 01.01.2000
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GV. NW. 1962 S. 603.

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Mennonitengemeinde zu Krefeld

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Vom 4. Dezember 1962

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§ 1

Der Mennonitengemeinde zu Krefeld werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

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§ 2

GV. NW. ausgegeben am 17. Dezember 1962.

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

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