Stammnorm
Ausfertigungsdatum
04.12.1962
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Mennonitengemeinde zu Krefeld
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Vom 4. Dezember 1962
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§ 1
Der Mennonitengemeinde zu Krefeld werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
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§ 2
GV. NW. ausgegeben am 17. Dezember 1962.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.