Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
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Vom 4. Juni 1991
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§ 1
Dem am 16. / 30. Januar 1991 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze - Anlage zu diesem Gesetz - wird zugestimmt.
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§ 2
Das Gebiet, das nach Artikel 1 Abs. 2 des Staatsvertrages auf das Land Nordrhein-Westfalen übergeht, wird mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Grenzänderung in die Stadt Siegen eingegliedert.
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§ 3
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntzugeben.
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§ 4
GV. NW. ausgegeben am 26. Juni 1991.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Johannes Rau
Der Innenminister
Schnoor