Inhaltsverzeichnis
Aus
Fassungen
  • vom 01.01.2000
    (aktuelle Seite)

Änderungshistorie

GV. NW. 1991 S. 276.

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

Vom 4. Juni 1991

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 1

Dem am 16. / 30. Januar 1991 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze - Anlage zu diesem Gesetz - wird zugestimmt.

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 2

Das Gebiet, das nach Artikel 1 Abs. 2 des Staatsvertrages auf das Land Nordrhein-Westfalen übergeht, wird mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Grenzänderung in die Stadt Siegen eingegliedert.

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 3

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntzugeben.

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 4

GV. NW. ausgegeben am 26. Juni 1991.

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Johannes Rau

Der Innenminister

Schnoor

Zum Textanfang