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GV. NW. 1957 S. 19.

Gesetz zu dem Vertrage des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Heiligen Stuhle

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Vom 12. Februar 1957

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Artikel 1

(1) Dem in Bad Godesberg am 19. Dezember 1956 unterzeichneten Vertrage des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Heiligen Stuhle wird zugestimmt.

(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (Anlage)

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Artikel 2

Der Vertrag ist gem. Bek. über die Ratifikation des Vertrages des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Heiligen Stuhl v. 26. Februar 1957 (GV. NW. S. 41) ratifiziert worden. Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat am 26. 2. 1957 in Düsseldorf stattgefunden. Der Vertrag ist demnach gemäß § 9 am 26. 2. 1957 in Kraft getreten.

Das Gesetz tritt am 26. Februar 1957 in Kraft. Der Tag, an dem der Vertrag gemäß dessen § 9 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntzumachen

Die Landesregierung

des Landes Nordrhein-Westfalen.

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