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  • vom 01.01.2000
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Änderungshistorie

GV. NW. 1971 S. 534.

Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Aachen

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Vom 21. Dezember 1971

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§ 1

Der Rat der Gemeinde Roetgen wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.

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§ 2

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1972 in Kraft.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

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