Stammnorm
Ausfertigungsdatum
05.10.1971
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gültig bis
27.04.2005
Gesetz zur Vereinigung der Stifte St. Marien in Lemgo und Cappel in Cappel
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Vom 5. Oktober 1971
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§ 1
Die öffentlich-rechtliche Stiftung ,,Stift Cappel" in Cappel bei Lippstadt wird mit der öffentlich-rechtlichen Stiftung ,,Stift St. Marien" in Lemgo vereinigt. Das Stift St. Marien in Lemgo erhält den Namen ,,Lippisches Damenstift St. Marien in Lemgo".
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§ 2
Das Vermögen des Stiftes Cappel geht mit Inkrafttreten dieses Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf das Lippische Damenstift St. Marien in Lemgo als Gesamtrechtsnachfolger über.
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§ 3
GV. NW. ausgegeben am 20. Oktober 1971.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen