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  • vom 01.01.2000
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Änderungshistorie

GV. NW. 1971 S. 327.

Gesetz zur Vereinigung der Stifte St. Marien in Lemgo und Cappel in Cappel

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Vom 5. Oktober 1971

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§ 1

Die öffentlich-rechtliche Stiftung ,,Stift Cappel" in Cappel bei Lippstadt wird mit der öffentlich-rechtlichen Stiftung ,,Stift St. Marien" in Lemgo vereinigt. Das Stift St. Marien in Lemgo erhält den Namen ,,Lippisches Damenstift St. Marien in Lemgo".

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§ 2

Das Vermögen des Stiftes Cappel geht mit Inkrafttreten dieses Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf das Lippische Damenstift St. Marien in Lemgo als Gesamtrechtsnachfolger über.

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§ 3

GV. NW. ausgegeben am 20. Oktober 1971.

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

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