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Änderungshistorie

GV. NW. 1989 S. 494.Aufgehoben durch VO vom 25.5.2004 (GV. NRW. S. 322); in Kraft getreten am 1. Juli 2004.

Verordnung über Art und Häufigkeit der Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen (Selbstüberwachungsverordnung - SüwV)

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SGV. NW. 77.

Vom 18. August 1989

Auf Grund des § 60 Abs. 2 und des § 61 Abs. 2 des Landeswassergesetzes - LWG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juni 1989 (GV. NW. S. 384) wird verordnet:

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§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Selbstüberwachung

1. des Betriebs von Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 50 EW, in denen Abwasser mit vorwiegend organischen Inhaltsstoffen durch mechanisch-biologische oder mechanisch-biologisch-chemische Verfahren behandelt wird, und

2. der Einleitung von Abwasser aus diesen Anlagen in ein Gewässer.

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§ 2 Zustands- und Funktionskontrollender Abwasserbehandlungsanlage

Der für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage Verantwortliche ist verpflichtet, täglich, bei Anlagen mit einer Ausbaugröße von weniger als 500 EW arbeitstäglich, einen Kontrollgang über die Anlage vorzunehmen, um sich von Zustand und Funktion der für den Betrieb der Anlage wesentlichen klärtechnischen und maschinellen Einrichtungen zu überzeugen.

Insbesondere sind

1. der Zulauf hinsichtlich Auffälligkeiten wie z. B. Farbe, Geruch, Öl,

2. die Funktion der Vorklärbecken hinsichtlich Auffälligkeit wie z. B. Schlammauftrieb,

3. bei Belebungsbecken die Funktion der Belüftungseinrichtungen und das Aussehen des Schlamms,

4. bei Tropfkörpern der Zustand der Oberfläche, die Funktion der beweglichen Teile und die Abwasserverteilung,

5. bei Scheibentauchkörpern der Scheibenbewuchs,

6. bei Abwasserteichen die Funktion der Belüftungseinrichtungen und der Zustand des Abwassers im Teich hinsichtlich Auffälligkeiten wie z. B. Algenbildung, Schlammauftrieb, Aufstieg von Faulgasen, Geruch,

7. die Funktion der Nachklärbecken hinsichtlich Auffälligkeiten wie z. B. Schlammauftrieb und Schlammabtrieb,

8. die Funktion von Dosiereinrichtungen für den Eintrag von Chemikalien

zu überprüfen. Soweit automatische Überwachungs- und Meldeeinrichtungen eine gleich große Sicherheit der Zustands- und Funktionskontrolle gewährleisten, treten sie an die Stelle des Kontrollganges.

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§ 3 Ermittlung von Betriebskenndaten

(1) Die Verpflichtung zur Ermittlung von Betriebskenndaten nach § 61 LWG umfaßt die Ermittlung der Daten nach Maßgabe der Anlage I und deren Aufzeichnung im Betriebstagebuch. Die dazu erforderlichen Einrichtungen und Meßgeräte sind vorzuhalten und müssen mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) entsprechen. (Anlage I)

(2) Die Betreiber, insbesondere benachbarter Abwasserbehandlungsanlagen, können die nach Absatz 1 erforderlichen Ermittlungen und die Aufzeichnungen hierüber durch schriftliche Vereinbarung gemeinsam organisieren. In diesem Falle haben sie der nach § 116 Abs. 2 LWG zuständigen Wasserbehörde die Vereinbarung in Abschrift zu überlassen.

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§ 4 Selbstüberwachung der Abwassereinleitung

Die Verpflichtung zur Untersuchung der Abwassereinleitung gemäß § 60 LWG wird durch die Ermittlungen und Aufzeichnungen nach § 3 vorbehaltlich weitergehender Anordnungen der Wasserbehörde erfüllt.

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§ 5 Betriebstagebuch

(1) Die nach §§ 2 bis 4 geforderten Kontrollen, Ermittlungen und Untersuchungen sowie besondere Betriebszustände sind im Betriebstagebuch zu vermerken.

(2) Die Eintragungen hat der für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage Verantwortliche spätestens am folgenden Arbeitstag gegenzuzeichnen, sofern sie nicht von ihm selbst vorgenommen werden. Der vom Betreiber mit der Aufsicht über die Abwasserbehandlungsanlage Beauftragte hat mindestens einmal monatlich in das Betriebstagebuch auf der Anlage Einsicht zu nehmen und dies im Betriebstagebuch zu vermerken.

(3) Das Betriebstagebuch kann auch auf einer ADV-Anlage mit täglichem Ausdruck geführt werden. Die Ausdrucke sind in übersichtlicher und allgemein verständlicher Form zu gestalten.

(4) Das Betriebstagebuch muß auf der Abwasserbehandlungsanlage für die zuständige Wasserbehörde und das Staatliche Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft einsehbar sein.

(5) Das Betriebstagebuch und die in der Anlage I geforderten Aufzeichnungen sind mindestens 3 Jahre aufzubewahren.

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§ 6 Bezugsverfahren

Die für die Ermittlung der Betriebskenndaten und für die Selbstüberwachung der Abwassereinleitung notwendigen Messungen und Bestimmungen sind nach den in Anlage II hierfür angegebenen Bezugsverfahren durchzuführen. Zur Untersuchung des Abwassers können alternative Verfahren angewandt werden. Die Bedingungen zur Anwendung dieser Verfahren sind in der Anlage III festgelegt.

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§ 7 Vorbehalt

Die Befugnis der zuständigen Wasserbehörde, in der Genehmigung der Abwasserbehandlungsanlage oder in der Erlaubnis der Abwassereinleitung von dieser Verordnung abweichende Anordnungen zu treffen, insbesondere weitere Zustands- und Funktionskontrollen, die Ermittlung weiterer Betriebskenndaten, die Selbstüberwachung weiterer Inhaltsstoffe im Abwasser oder eine größere Häufigkeit dieser Vorgänge zu fordern, bleibt unberührt. In begründeten Ausnahmefällen kann die zuständige Wasserbehörde den Umfang der Selbstüberwachung verringern.

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§ 8 Inkrafttreten

SGV. NW. 77.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft.

Der Minister für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen

Anlage III

Anwendung von Alternativverfahren

(vereinfachtes Verfahren)
1. Auswahl von Alternativverfahren

Die Alternativverfahren sind so auszuwählen, daß die Meßgrößen in ihren möglichen Schwankungsbreiten erfaßt werden können. Der Anwendungsbereich des Alternativverfahrens sollte sich von 1/5 bis zum Vierfachen des zu erwartenden mittleren Meßwertes an der jeweiligen Meßstelle erstrecken. Verdünnungsschritte sind zulässig.

Es ist der Nachweis zu erbringen, daß das Alternativverfahren an Standardlösungen einen Verfahrensvariationskoeffizient (V) aufweist, der den in der Tabelle 1 angegebenen Wert nicht überschreitet.

Tabelle 1: Zulässige Verfahrensvariationskoeffizienten

lfd. Nr.
(s. Anl.)

Parameter

Vmax. in
%

6

BSB5 mit ATH

10

7

CSB

5

8

Ammonium-N

5

9

Nitrat-N

5

10

Phosphor, gesamt

5

11

O2

5

Der Verfahrensvariationskoeffizient wird entsprechend DIN 38 402-A51 (Mai 1986) für den entsprechenden Anwendungsbereich bestimmt. Dieser Nachweis kann vom Gerätehersteller erbracht werden.

Bei den Meßgrößen Temperatur; Absetzbare Stoffe, Volumenanteil und Schlammvolumenanteil sollte das empfohlene DIN-Verfahren angewandt werden.

2. Eignungsprüfung

Vor dem erstmaligen Einsatz eines Alternativverfahrens ist an zwei Meßstellen der Abwasserbehandlungsanlage (u. a. am Ablauf, sofern in der Anlage I eine Meßstelle vorgesehen ist) durch Vergleichsmessungen mit dem Bezugsverfahren die Eignung festzustellen und das Betriebspersonal einzuweisen. Dort, wo in der Anlage I für die betreffende Meßgröße nur eine Meßstelle vorgesehen ist, entfällt die zweite Vergleichsmessung.

3. Bedingungen beim Einsatz von Alternativverfahren

Beim Einsatz von Alternativverfahren sind in halbjährlichen Abständen an zwei Meßstellen der Abwasserbehandlungsanlage (u. a. am Ablauf, sofern in Anlage I eine Meßstelle vorgesehen ist) Paralleluntersuchungen mit dem Bezugsverfahren durchzuführen. Dort, wo in der Anlage I für die betreffende Meßgröße nur eine Meßstelle vorgesehen ist, entfällt die zweite Paralleluntersuchung.

Wenn die dabei festgestellten Abweichungen vom Meßwert des Bezugsverfahrens den in Tabelle 2 festgelegten Wert überschreiten, muß eine Überprüfung erfolgen ggf. unter Einschaltung des StAWA.

Tabelle 2: Zulässige Abweichungen vom Bezugsverfahren

lfd. Nr.

Meßgröße

zulässige
Abweichung
(±)

2

pH-Wert

5%

3

Elektrische Leitfähigkeit

5%

6

Biochemischer Sauerstoffbedarf

30%

7

Chemischer Sauerstoffbedarf

30%

8

Ammonium-N

30%

9

Nitrat-N

30%

10

Phosphor, gesamt

30%

11

Sauerstoff

10%

13

Trockensubstanz, Schlamm

10%

14

Trockenrückstand, Schlamm

10%

15

Glühverlust, Schlamm

10%

Anlage II

lfd. Nr.

Meßgröße

Verfahrenscharakteristik

Maß-
einheit

Bezugsverfahren

Konservierungsmaßnahmen sofern die Analyse nicht innerhalb von 36 h nach Probenahme erfolgt

1

Temperatur

Elektrometrisch oder Hg-Thermometer

°C

DIN 3804 - C4 Dez. 1976

S

2

pH-Wert

Elektrometrische Messung

-

DIN 38404 - C5 Jan. 1984

S

3

Elektrische Leitfähigkeit

Bezugstemperatur 25°C

mS/m

DIN 38404 - C8 Sept. 1985

S

4

Absetzbare Stoffe Volumenanteil

-

ml/l

DIN 38409 - H9 Juli 1980

S

5

Trübung

Sichttiefe mit Sichtscheibe

cm

DIN 38404 - C2-3 Dez. 1976

S

6

Biochemischer Sauerstoffbedarf mit ATH, gesamt (BSB5-ATH)

Sauerstoffverbrauch in 15 Tagen

mg/l

DIN 38409 - H51 Mai 1987

Tiefgefrieren bei -18°C, auftauen mit max. 50°C warmem Wasser

7

Chemischer Sauerstoffbedarf, gesamt (CSB)

Oxidation mit Kaliumdichromat

mg/l

DIN 38409 - H41-1,2 Dez. 1980

Tiefgefrieren bei -18°C, auftauen mit max. 50°C warmem Wasser

8

Ammonium-N

Maßanalytisch nach Destillation

mg/l

DIN 38406 - E 5-2 Okt. 1983

Analyse muß innerhalb von 36 h erfolgen (Probe kühl lagern, 4°C)

9

Nitrat-N

Ionenchromatographisch

mg/l

Entsprechend
DIN 39405 - D 19 Febr. 1988

Analyse muß innerhalb von 36 h erfolgen (Probe kühl lagern, 4°C)

10

Phosphor, gesamt

Aufschluß mit K2S2O8 oder HNO3/H2SO4

mg/l

DIN 38405 - D11-4 Okt. 1983

Wird gemäß DIN konserviert

11a

Sauerstoff

Jodometrisch nach Winkler

mg/l

DIN 38408 - G21 Mai 1984

Wird gemäß DIN konserviert

11b

Sauerstoff

mit Sauerstoffsonde

mg/l

DIN 38408 - G22 Nov. 1986

S

12

Schlammvolumenanteil

Schlammvolumen nach 30 Minuten

ml/l

DIN 38414 - S10 Sept. 1981

S

13

Trockensubstanz, Schlamm

-

g/l

DIN 38414 - S2 Nov. 1985

Analyse muß innerhalb von 36 h erfolgen (Probe kühl lagern, 4°C)

14

Trockenrückstand, Schlamm

-

%

DIN 38414 - S2 Nov. 1985

Analyse muß innerhalb von 36 h erfolgen (Probe kühl lagern, 4°C)

15

Glühverlust, Schlamm

-

%

DIN 38414 - S3 Nov. 1985

-

16

Schlammindex

Berechnet aus Schlammvolumenanteil und Trockensubstanz, Schlamm

ml/g

DIN 38414 - S10 Sept. 1981

-

S = Sofortuntersuchung

Anlage I

Mindestumfang
der Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen nach § 61 LWG

Ausbaugröße 51-500 EW

Untersuchungs-
gegenstand

Betriebs-
kenndaten

Einheit

Häufigkeit der
Untersuchung

Art der Bestimmung,
Durchführung und Protokollierung

Zu- oder Ablauf

Abwasser-
durchfluß

1/s

vierteljährlich

Kurzzeitmessung mit Meßwehr, Meßgefäß etc. Messung gemäß,
1mal jährlich in den Nachtstunden

Zulauf

pH-Wert

Leitfähigkeit

-

mS/m

wöchentlich

wöchentlich

Messung gemäß

Messung gemäß

Zulauf zum
biologischen Reaktor

BSB5 ges (m.ATH)

CSBges

mg/l

mg/l

vierteljährlich

vierteljährlich

Messung gemäß

Messung gemäß

Biologischer Reaktor

Temperatur

°C

wöchentlich

- Belebungsbecken

Schlammvolumenanteil

ml/l

wöchentlich

Messung gemäß

Schlammtrockensubstanz

Schlammindex

g/l

ml/g

vierteljährlich

vierteljährlich

O2-Konzentration

mg/l

wöchentlich

Messung gemäß

- Belüftete Teiche

- Tauchkörper

O2-Konzentration

mg/l

wöchentlich

Momentwert mit Uhrzeit, Messung im letzten belüfteten Teich bzw. in der letzten Kaskade

Nachklärung

Trübung, z.B.
Sichttiefe

cm

wöchentlich

Messung gemäß

Ablauf der Abwasser-
behandlungsanlage

CSBges

BSB5 ges (m. ATH)

mg/l

mg/l

vierteljährlich

vierteljährlich

Messung gemäß

Messung gemäß

Schlammabgabe

Naßschlammenge

m3

nach Anfall

Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib

entwässerte Schlammenge

m3

nach Anfall

Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib

Trockenrückstand

%

jährlich

Mindestumfang
der Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen nach § 61 LWG

Ausbaugröße 501-5.000 EW

Untersuchungs-
gegenstand

Betriebskenndaten

Einheit

Häufigkeit der
Untersuchung

Art der Bestimmung,
Durchführung und Protokollierung

Zu- oder Ablauf

Abwasserdurchfluß

l/s

kontinuierlich

Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen Mengenintegration mittels Zählwerk o.ä. Protokollierung von minimalem und maximalem Durchfluß und der Tagesabwassermenge

Rechengut

Menge

m3

nach Anfall

Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib

Sandfanggut

Menge

m3

nach Anfall

Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib

Zulauf (Vorklärung)

pH-Wert Leitfähigkeit

-

mS/m

arbeitstäglich

arbeitstäglich

Messung gemäß

Messung gemäß

Zulauf zum biologischen Reaktor

BSB5 ges (m. ATH)

CSBges

mg/l

mg/l

monatlich
jährlich

monatlich
jährlich

Messung gemäß
24h-Ganglinie

Messung gemäß
24h-Ganglinie

Biologischer Reaktor

Temperatur

°C

wöchentlich

- Belebungsbecken

Schlammvolumenanteil

ml/l

arbeitstäglich

Messung gemäß

Schlammtrockensubstanz

Schlammindex

g/l

ml/g

monatlich

monatlich

Messung gemäß

Messung gemäß

Rücklaufschlamm-
Trockensubstanz

Rücklaufverhältnis

g/l

%

monatlich

monatlich

Messung gemäß

Messung gemäß

O2-Konzentration

mg/l

kontinuierlich

Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen

- Belüftete Teiche

- Tauchkörper

O2-Konzentration

mg/l

kontinuierlich

Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen

Messung im letzten belüfteten Teich bzw. in der letzten Kaskade

Chemisch-physikalische Dosiereinrichtungen

Dosierung, Verbrauch

l/d oder kg/d

arbeitstäglich

Protokollierung der Einsatzstoffe (Produktname)

Nachklärung

Trübung, z.B. Sichttiefe

cm

arbeitstäglich

Messung gemäß

Ablauf der Abwasser-
behandlungsanlage

CSBges

BSB5 ges (m. ATH)

mg/l

mg/l

monatlich
jährlich

monatlich
jährlich

Messung gemäß
24h-Ganglinie, Messung gemäß

Messung gemäß
24h-Ganglinie, Messung gemäß

pH-Wert

-

wöchentlich

Messung gemäß

Fremdstoffe

Menge

m3

nach Anfall

Protokollierung von Datum, Herkunft, Menge und Verbleib

Schlammanfall

Menge

m3

arbeitstäglich

Schlammwasser

Menge

m3

arbeitstäglich

Protokollierung getrennt nach Anfallstellen

Schlammabgabe

Naßschlammenge

m3

nach Anfall

Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib

entwässerte Schlammenge

m3

nach Anfall

Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib

Trockenrückstand

%

vierteljährlich

Mindestumfang
der Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen nach § 61 LWG

Ausbaugröße 5.001-50.000 EW

Untersuchungs-
gegenstand

Betriebs-
kenndaten

Einheit

Häufigkeit der
Untersuchung

Art der Bestimmung,
Durchführung und Protokollierung

Zu- oder Ablauf

Abwasserdurchfluß

l/s

kontinuierlich

Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen Mengenintegration mittels Zählwerk o.ä. Protokollierung von minimalem und maximalem Durchfluß und der Tagesabwassermenge

Rechengut

Menge

m3

nach Anfall

Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib

Sandfanggut

Menge

m3

nach Anfall

Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib

Zulauf (Vorklärung)

pH-Wert

-

kontinuierlich

Registrierung auf Schreibstreifen und tägliche

Leitfähigkeit

mS/m

kontinuierlich

Protokollierung von Minimum/Maximum mit Uhrzeit

Zulauf zum biologischen Reaktor

BSB5 ges (m. ATH)

mg/l

wöchentlich jährlich

Messung gemäß
24h-Ganglinie, Messung gemäß

CSBges

mg/l

wöchentlich jährlich

Messung gemäß
24h-Ganglinie, Messung gemäß

Pges

mg/l

wöchentlich jährlich

Messung gemäß
24h-Ganglinie, Messung gemäß

NH4-N

mg/l

wöchentlich jährlich

Messung gemäß
24h-Ganglinie, Messung gemäß

Biologischer Reaktor

Temperatur

°C

wöchentlich

- Belebungsbecken

Schlammvolumenanteil

ml/l

arbeitstäglich

Messung gemäß

Schlammtrocken-
substanz

g/l

wöchentlich

Messung gemäß

Schlammindex

ml/g

wöchentlich

Messung gemäß

Rücklaufschlamm-
Trockensubstanz

g/l

wöchentlich

Messung gemäß

Rücklaufverhältnis

%

wöchentlich

Messung gemäß

O2-Konzentration

mg/l

kontinuierlich

Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen

mikroskopisches Bild

-

monatlich

- Tauchkörper

O2-Konzentration

mg/l

kontinuierlich

Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen Messung in der letzten Kaskade

- Tropfkörper

- Tauchkörper

mikroskopisches Bild

-

monatlich

Chemisch-physikalische Dosiereinrichtungen

Dosierung, Verbrauch

l/d oder kg/d

arbeitstäglich

Protokollierung der Einsatzstoffe (Produktname)

Nachklärung

Trübung, z.B. Sichttiefe

cm

arbeitstäglich

Messung gemäß

Ablauf der Abwasserbehandlungsanlage

CSBges

mg/l

wöchentlich jährlich

Messung gemäß
24h-Ganglinie, Messung gemäß

BSB5 ges (m. ATH)

mg/l

wöchentlich jährlich

Messung gemäß
24h-Ganglinie, Messung gemäß

pH-Wert

-

arbeitstäglich

Messung gemäß

NH4-N

mg/l

wöchentlich jährlich

Messung gemäß
24h-Ganglinie, Messung gemäß

NO3-N

mg/l

wöchentlich jährlich

Messung gemäß
24h-Ganglinie, Messung gemäß

Pges

mg/l

wöchentlich jährlich

Messung gemäß
24h-Ganglinie, Messung gemäß

Fremdstoffe

Menge

m3

nach Anfall

Protokollierung von Datum, Herkunft, Menge und Verbleib

Schlammanfall

Menge

m3

arbeitstäglich

Trockenrückstand Rohschlamm

%

monatlich

Glühverlust

%

monatlich

Schlammfaulung

Temperatur

ºC

arbeitstäglich

pH-Wert

-

arbeitstäglich

Gasanfall

m3

arbeitstäglich

Trockenrückstand

%

monatlich

Glühverlust

%

monatlich

Schlammwasser

Menge

m3/d

arbeitstäglich

Protokollierung getrennt nach Anfallstellen

absetzbare Stoffe

ml/l

monatlich

Protokollierung getrennt nach Anfallstellen

BSB5 ges oder

mg/l

monatlich

Protokollierung getrennt nach Anfallstellen

CSBges

mg/l

monatlich

Protokollierung getrennt nach Anfallstellen

Pges

mg/l

monatlich

Protokollierung getrennt nach Anfallstellen

Schlammabgabe

Naßschlammenge

m3

nach Anfall

Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib

entwässerte Schlammenge

m3

nach Anfall

Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib

Trockenrückstand

%

vierteljährlich

Mindestumfang
der Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen nach § 61 LWG

Ausbaugröße 50.000 EW

Untersuchungs-
gegenstand

Betriebs-
kenndaten

Einheit

Häufigkeit der
Untersuchung

Art der Bestimmung,
Durchführung und Protokollierung

Zu- oder Ablauf

Abwasserdurchfluß

l/s

kontinuierlich

Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen Mengenintegration mittels Zählwerk o.ä. Protokollierung von minimalem und maximalem Durchfluß und der Tagesabwassermenge

Rechengut

Menge

m3

nach Anfall

Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib

Sandfanggut

Menge

m3

nach Anfall

Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib

Zulauf (Vorklärung)

pH-Wert

-

kontinuierlich

Registrierung auf Schreibstreifen und tägliche Protokollierung von Minimum/Maximum mit Uhrzeit

Leitfähigkeit

mS/m

kontinuierlich

BSB5 ges (m. ATH)

mg/l

monatlich

Messung gemäß

CSBges

mg/l

monatlich

Messung gemäß

Zulauf zum biologischen Reaktor

BSB5 ges (m. ATH)

mg/l

wöchentlich jährlich

Messung gemäß
4h-Ganglinie, Messung gemäß

CSBges

mg/l

wöchentlich vierteljährlich

Messung gemäß
24h-Ganglinie, Messung gemäß

Pges

mg/l

wöchentlich jährlich

Messung gemäß
24h-Ganglinie, Messung gemäß

NH4-N

mg/l

wöchentlich jährlich

Messung gemäß
24h-Ganglinie, Messung gemäß

Biologischer Reaktor

Temperatur

°C

wöchentlich

- Belebungsbecken

Schlammvolumenanteil

ml/l

arbeitstäglich

Messung gemäß

Schlammtrocken-
substanz

g/l

arbeitstäglich

Messung gemäß

Schlammindex

ml/g

arbeitstäglich

Messung gemäß

Rücklaufschlamm-
Trockensubstanz

g/l

wöchentlich

Messung gemäß

Rücklaufverhältnis

%

wöchentlich

Messung gemäß

O2-Konzentration

mg/l

kontinuierlich

Registrierung des Momentwertes auf Schreibstreifen

mikroskopisches Bild

-

monatlich

- Tropfkörper

mikroskopisches Bild

-

monatlich

Chemisch-physikalische Dosiereinrichtungen

Dosierung, Verbrauch

l/d oder kg/d

arbeitstäglich

Protokollierung der Einsatzstoffe (Produktname)

Nachklärung

Trübung, z.B. Sichttiefe

cm

arbeitstäglich

Messung gemäß

Ablauf der Abwasserbehand-
lungsanlage

CSBges

mg/l

arbeitstäglich jährlich

Messung gemäß
24h-Ganglinie, Messung gemäß

BSB5 ges (m. ATH)

mg/

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