Stammnorm
Ausfertigungsdatum
21.10.1975
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gültig bis
26.09.2003
Verordnung über die Berufung der ehrenamtlichen Richter für die nach dem Landespersonalvertretungsgesetz zu bildenden Fachkammern
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SGV. NW. 2035.
Vom 21. Oktober 1975
Aufgrund des § 80 Abs. 2 Satz 4 des Landespersonalvertretungsgesetzes vom 3. Dezember 1974 (GV. NW. S. 1514) wird verordnet:
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§ 1
Der Justizminister beruft die ehrenamtlichen Richter der nach § 80 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes bei den Verwaltungsgerichten des ersten und zweiten Rechtszuges zu bildenden Fachkammern (Fachsenate).
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§ 2
GV. NW. ausgegeben am 10. November 1975.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Für den Justizminister
der Finanzminister