Stammnorm
Ausfertigungsdatum
08.03.1977
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gültig bis
31.12.2001
Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 14 Abs. 2 AGB-Gesetz
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Vom 8. März 1977
Auf Grund des § 14 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 9. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3317) wird verordnet:
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§ 1
Die der Landesregierung auf Grund des § 14 Abs. 2 Satz 1 AGB-Gesetz erteilte Ermächtigung, durch Rechtsverordnung einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz zuzuweisen, wird auf den Justizminister übertragen.
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§ 2
GV. NW. ausgegeben am 14. März 1977.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Justizminister