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  • vom 01.01.2000
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Änderungshistorie

GV. NW. 1977 S. 100.Gegenstandslos geworden durch die Aufhebung des AGB-Gesetzes (Art. 3 des Gesetzes zur Mordernisierung des Schuldrechts v. 26.11.2001, BGBl. I S. 3138) und die im Anschluss daran getroffenen Maßnahmen.

Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 14 Abs. 2 AGB-Gesetz

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Vom 8. März 1977

Auf Grund des § 14 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 9. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3317) wird verordnet:

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§ 1

Die der Landesregierung auf Grund des § 14 Abs. 2 Satz 1 AGB-Gesetz erteilte Ermächtigung, durch Rechtsverordnung einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz zuzuweisen, wird auf den Justizminister übertragen.

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§ 2

GV. NW. ausgegeben am 14. März 1977.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Justizminister

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