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Änderungshistorie

GV. NW. 1987 S. 355.Aufgehoben durch Neufassung v. 5.10.2001 (GV. NRW. S. 766).

Verordnung über die Gebührensätze nach dem Hochschulbibliotheksgebührengesetz - Hochschulbibliotheksgebührenordnung (HBGO) -

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SGV. NW. 223.

Vom 17. September 1987

Aufgrund des § 3 Abs. 2 des Hochschulbibliotheksgebührengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Januar 1982 (GV. NW. S. 71) wird im Einvernehmen mit dem Finanzminister verordnet:

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§ 1

Die Sätze für die Gebühren nach § 2 Abs. 1 des Hochschulbibliotheksgebührengesetzes bestimmen sich nach der Anlage zu dieser Verordnung. (Anlage)

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§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1988 in Kraft.

Der Minister
für Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Anlage

Tarif-
stelle

Gegenstand

Gebühr

1.

Erteilung von schriftlichen bibliographischen oder entsprechenden Auskünften sowie Anfertigung von Auszügen aus Büchern

a) für jede aufgewandte Arbeitsstunde

60 DM

b) Mindestgebühr

20 DM

2.

Überschreitung der Leihfrist

a) bis zu 10 Tagen für jedes Buch

2 DM

b) bis zu 20 Tagen für jedes Buch

5 DM

c) bis zu 30 Tagen für jedes Buch

10 DM

d) bis zu 40 Tagen für jedes Buch

20 DM

3.

Ausstellung einer Zweitschrift eines Benutzerausweises

10 DM

4.

Verwaltungsaufwand aus Anlaß einer Ersatzleistung nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Hochschulbibliotheksgebührengesetzes

30 DM

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