Stammnorm
Ausfertigungsdatum
26.10.1979
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gültig bis
31.12.2002
Verordnung über die Zuständigkeit für die überörtliche Prüfung des Kommunalverbandes Ruhrgebiet
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SGV. NW. 2021.
Vom 26. Oktober 1979
Auf Grund des § 27 Abs. 3 des Gesetzes über den Kommunalverband Ruhrgebiet in der Fassung vom 18. 9. 1979 (GV. NW. S. 554) wird verordnet:
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§ 1
Die überörtliche Prüfung des Kommunalverbandes Ruhrgebiet wird dem Gemeindeprüfungsamt des Regierungspräsidenten Düsseldorf übertragen.
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§ 2
GV. NW. ausgegeben am 7. Dezember 1979.
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Der Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen