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  • vom 01.01.2000
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Änderungshistorie

GV. NW. 1957 S. 256.Aufgehoben durch VO v. 19.6.2001 (GV. NRW. S. 459); in Kraft getreten mit Wirkung zum 1. Mai 2001.

Verordnung über Ermächtigungen auf dem Gebiete des Justizkostenrechts

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Vom 1. Oktober 1957

Auf Grund des § 35 Abs. 2 und des § 38 des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher sowie des § 10 Abs. 2 der Justizverwaltungskostenordnung (Art. III, Art. IV Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 - BGBl. I S. 861 -) wird verordnet:

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§ 1

Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf Grund des § 35 Abs. 2 und des § 38 des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher sowie des § 10 Abs. 2 der Justizverwaltungskostenordnung wird auf den Justizminister übertragen.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1957 in Kraft.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

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