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  • vom 01.01.2000
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Änderungshistorie

GV. NRW. 1999 S. 46.Aufgehoben durch Gesetz v. 2. 7. 2002 (GV. NRW. S. 308); in Kraft getreten am 1. August 2002.

Verordnung zur Änderung der Bezirke der Justizvollzugsämter

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Vom 3. Februar 1999

Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Einrichtung selbständiger Justizvollzugsämter vom 24. Februar 1970 (GV. NRW. 1970 S. 168) wird verordnet:

  1. Abweichend von § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Einrichtung selbständiger Justizvollzugsämter ist das Justizvollzugsamt Rheinland in Köln auch zuständig für die Justizvollzugsanstalt Essen.
  2. Diese Verordnung tritt am 1. April 1999 in Kraft.

Der Minister für Inneres und Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen

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