Stammnorm
Ausfertigungsdatum
03.02.1999
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gültig bis
31.07.2002
Verordnung zur Änderung der Bezirke der Justizvollzugsämter
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Vom 3. Februar 1999
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Einrichtung selbständiger Justizvollzugsämter vom 24. Februar 1970 (GV. NRW. 1970 S. 168) wird verordnet:
- Abweichend von § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Einrichtung selbständiger Justizvollzugsämter ist das Justizvollzugsamt Rheinland in Köln auch zuständig für die Justizvollzugsanstalt Essen.
- Diese Verordnung tritt am 1. April 1999 in Kraft.
Der Minister für Inneres und Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen