Inhaltsverzeichnis
Aus
Fassungen
  • vom 01.01.2000
    (aktuelle Seite)

Änderungshistorie

GV. NW. 1966, S. 24.Obsolet durch Wegfall der Rechtsgrundlage (Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Vergnügungssteuer v. 26.11.2002, GV. NRW. S. 554), in Kraft getreten am 1.1.2003.

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Vergnügungssteuer

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

SGV. NW. 611.

Vom 1. Februar 1966

Auf Grund des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und des § 24 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 des Gesetzes über die Vergnügungssteuer vom 14. Dezember 1965 (GV. NW. S. 361) wird verordnet:

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 1

Zuständig für die Anerkennung von Filmen als ,,wertvoll" oder ,,besonders wertvoll" nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 des Gesetzes ist die in Wiesbaden auf Grund einer Ländervereinbarung eingerichtete Filmbewertungsstelle.

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 2

Die Anerkennung, ob der Zweck, dem eine Sonderzahlung nach § 7 Abs. 3 Satz 5 des Gesetzes zufließt, förderungswürdig ist, obliegt in den Fällen des § 24 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 des Gesetzes dem Innenminister.

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 3

§ 3 Satz 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift.

GV. NW. ausgegeben am 10. Februar 1966.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Zum Textanfang