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  • vom 01.01.2000
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Änderungshistorie

GV. NW. 1995 S. 116.

Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Abfallentsorgung

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SGV. NW. 74.

Vom 26. Januar 1995

Aufgrund des § 7 Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG -) vom 21. Juni 1988 (GV. NW. S. 250), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 1993 (GV. NW. S. 987), wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium verordnet:

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§ 1 Übertragung von Zuständigkeiten

Die Pflicht zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen wird für das Gebiet der Stadt Velbert vom Kreis Mettmann auf die Stadt Velbert übertragen.

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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Die Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2000 außer Kraft.

Ministerium für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen

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