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Änderungshistorie

GV. NRW. S. 389, in Kraft getreten am 1. Oktober 2011; geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 954), in Kraft getreten am 1. Januar 2015.

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

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Vom 25. Juli 2011

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§ 1 Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer

§ 1 geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 954), in Kraft getreten am 1. Januar 2015.

(1) Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Nordrhein-Westfalen gelegene Grundstücke beziehen, beträgt 6,5 vom Hundert.

(2) Der Steuersatz nach Absatz 1 ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2015 verwirklicht werden.

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§ 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft.

 

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

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Die Ministerin
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Der Minister
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Für den Minister
für Inneres und Kommunales
Die Ministerin
für Wissenschaft, Innovation und Forschung

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