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  • vom 01.01.2018
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Änderungshistorie

In Kraft getreten am 1. Januar 2018 (GV. NRW. S. 449).

Gesetz zu dem Fünften Änderungsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V.

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Vom 7. April 2017

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Artikel 1

(1) Dem in Düsseldorf am 21. März 2017 unterzeichneten Fünften Änderungsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der Synagogen-Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V. - wird zugestimmt.

 

(2) Der Fünfte Änderungsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

 

(3) Die Staatskanzlei kann den Wortlaut des Vertrages in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt machen.

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Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

 

 

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

 

Die Ministerpräsidentin

 

Der Finanzminister

 

Der Minister
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

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