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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 2 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes

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Vom 3. Oktober 2001

Nachdem die letzte Mitteilung der vertragschließenden Länder, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Staatvertrages erfüllt sind, beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg im August 2001 hinterlegt wurde, ist der Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 2 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes (Bekanntmachung vom 16. September 2000, GV. NRW. S. 651) nach seinem Artikel 6 am 1. September 2001 in Kraft getreten.

Düsseldorf, den 3. Oktober 2001

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Wolfgang C l e m e n t

(L. S.)

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