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  • vom 01.11.2001
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Änderungshistorie

GV. NRW. 2001 S. 743.Aufgehoben durch Artikel II der VO vom 11. Februar 2003 (GV. NRW. S. 76); in Kraft getreten am 8. März 2003.

Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach Artikel 28 des Handelsrechtsreformgesetzes (Delegations-VO-Art. 28 HRefG)

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Vom 11. September 2001

Auf Grund des Artikels 28 Abs. 2 Handelsrechtsreformgesetz vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1474) wird verordnet:

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§ 1 Delegation

Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit der Amtsgerichte zur Führung des Handelsregisters im Rahmen des § 125 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Fassung des Artikels 20 Nr. 1 Buchstabe b) dieses Gesetzes schon ab dem 1. Juli 1998 zu regeln, wird auf das Justizministerium übertragen.

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§ 2 Aufhebung von Vorschriften

Die Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 125 Abs. 2 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 22. Februar 2000 (GV. NRW. S. 223) wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2001 aufgehoben.

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§ 3 In-Kraft-Treten

GV. NRW. ausgegeben am 31. Oktober 2001.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Justizminister

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