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  • vom 04.12.2008
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Änderungshistorie

GV. NRW. S. 710, in Kraft getreten am 4. Dezember 2008.

Gesetz zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008

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Vom 18. November 2008

(Artikel 1 des Hochschulzulassungsreformgesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710))

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§ 1

(1) Dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 (Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird in der Anlage veröffentlicht.

(2) Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben.

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§ 2

GV. NRW. 2010 S.280, Inkrafttreten des Staatsvertrages am 1. Mai 2010.

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister
für Innovation, Wissenschaft,
Forschung und Technologie

Der Finanzminister

Der Innenminister

Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung

Bekanntmachung des Inkrafttretens
des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen
Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008

 

Vom 4. Mai 2010

 

Nachdem am 22. April 2010 sämtliche Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hinterlegt waren, ist der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 18 Absatz 1 am 1. Mai 2010 in Kraft getreten.

 

Düsseldorf, den 4. Mai 2010

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Dr. Jürgen  R ü t t g e r s

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