Gesetz zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
Vom 18. November 2008
(Artikel 1 des Hochschulzulassungsreformgesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710))
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
§ 1
(1) Dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 (Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird in der Anlage veröffentlicht.
(2) Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben.
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
§ 2
GV. NRW. 2010 S.280, Inkrafttreten des Staatsvertrages am 1. Mai 2010.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister
für Innovation, Wissenschaft,
Forschung und Technologie
Der Finanzminister
Der Innenminister
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Bekanntmachung des Inkrafttretens
des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen
Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008
Vom 4. Mai 2010
Nachdem am 22. April 2010 sämtliche Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hinterlegt waren, ist der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 18 Absatz 1 am 1. Mai 2010 in Kraft getreten.
Düsseldorf, den 4. Mai 2010
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Jürgen R ü t t g e r s