Stammnorm
Ausfertigungsdatum
29.10.2019
Fassung
Gültig ab
09.11.2019
Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019
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§ 1
(1) Dem Staatsvertag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019 (Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird in der Anlage veröffentlicht.
(2) Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrags, der sich nach seinem Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 bemisst, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben werden.
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§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.