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Zustimmung zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

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Zustimmung zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

 

Vom 30. Mai 2023

 

(Artikel 1 des Gesetzes zur Zustimmung zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung
medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung
des WDR-Gesetzes (20. Rundfunkänderungsgesetz) vom 30. Mai 2023 (GV. NRW. S. 300))

 

 

Dem am 21. Oktober 2022 und 2. November 2022 unterzeichneten Dritten Medienänderungsstaatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, der als Anlage diesem Gesetz beigefügt ist, wird zugestimmt.

 

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags nach seinem Artikel 2 Absatz 2 wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.

 

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

 

Der Ministerpräsident

 

Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

 

Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei

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