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  • vom 13.03.2019
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Änderungshistorie

In Kraft getreten am 13. März 2019 (GV. NRW. S. 134).

Zustimmung zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

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Vom 26. Februar 2019

 

 

Dem in der Zeit vom 15. Oktober 2018 bis 26. Oktober 2018 unterzeichneten Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, der als Anlage diesem Gesetz beigefügt ist, wird zugestimmt.

 

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

 

Der Ministerpräsident

 

Für den Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

 

Die Ministerin für Schule und Bildung

 

Für den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

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