Stammnorm
Ausfertigungsdatum
03.04.2020
Fassung
Gültig ab
17.04.2020
Zustimmung zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
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Vom 3. April 2020
(Artikel 3 des Gesetzes vom 3. April 2020 (GV. NRW. S. 284))
Dem in der Zeit vom 11. Oktober 2019 bis 28. Oktober 2019 unterzeichneten Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, der als Anlage diesem Gesetz beigefügt ist, wird zugestimmt.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister des Innern