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  • vom 17.04.2020
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Änderungshistorie

In Kraft getreten am 17. April 2020 (GV. NRW. S. 284).

Zustimmung zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

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Vom 3. April 2020

 

(Artikel 3 des Gesetzes vom 3. April 2020 (GV. NRW. S. 284))

 

Dem in der Zeit vom 11. Oktober 2019 bis 28. Oktober 2019 unterzeichneten Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, der als Anlage diesem Gesetz beigefügt ist, wird zugestimmt.

 

 

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

 

Der Ministerpräsident

 

Der Minister des Innern

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