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  • vom 29.04.2010
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Änderungshistorie

GV. NRW. S. 250, in Kraft getreten am 29. April 2010.

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Zuständigkeiten im Zuge der Baurechtsschaffung und Bauausführung für den Lückenschluss der Bundesautobahn A 1 zwischen Lommersdorf und Adenau

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Vom 13. April 2010

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§ 1

(1) Dem am 25. Januar 2010 in Mainz und am 18. Januar 2010 in Düsseldorf unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Zuständigkeiten im Zuge der Baurechtsschaffung und Bauausführung für den Lückenschluss der Bundesautobahn A 1 zwischen Lommersdorf und Adenau – Anlage zu diesem Gesetz – wird zugestimmt.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 1 in Kraft tritt, wird vom Ministerpräsidenten im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

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§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Finanzminister

Der Innenminister

Der Minister
für Bauen und Verkehr

Die Justizministerin

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