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  • vom 31.12.2024
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Änderungshistorie

In Kraft getreten am 31. Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1228).

Gesetz zu der Zweiten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022

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Vom 19. Dezember 2024

 

 

Artikel 1

 

(1) Der Zweiten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V. in der Fassung des Sechsten Änderungsvertrages vom 13. April 2022 wird in der Fassung der Anlage zu diesem Gesetz zugestimmt.

 

(2) Die Zweite Zusatzvereinbarung wird durch Verkündung dieses Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen zugleich bekanntgemacht.

 

Artikel 2

 

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

 

 

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

 

Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

 

Der Minister der Finanzen

 

Der Minister des Innern

 

Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie,

Gleichstellung, Flucht und Integration

 

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

Die Ministerin für Schule und Bildung

 

Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

 

Der Minister der Justiz

 

Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

 

Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft

 

Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten,

Internationales sowie Medien und

Chef der Staatskanzlei

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