Stammnorm
Ausfertigungsdatum
03.08.1981
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gültig bis
31.12.2004
Verordnung über die Anwendbarkeit der Vorschriften über die Arbeitszeit für Professoren in der Funktion von Oberärzten
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SGV. NW. 2030.
Vom 3. August 1981
Aufgrund des § 202 Abs. 1 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Mai 1981 (GV. NW. S. 234) wird im Einvernehmen mit dem Innenminister und dem Finanzminister verordnet:
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§ 1
Auf Professoren in der Funktion von Oberärzten finden die Vorschriften über die Arbeitszeit Anwendung.
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§ 2
GV. NW. ausgegeben am 14. September 1981.
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Der Minister
für Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen