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Änderungshistorie

GV. NW. 1960 S. 337.

Verordnung über die Aufsichtsbehörde für den Wasserbeschaffungsverband Wasserwerk Begatal in Herford

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Vom 4. Oktober 1960

Auf Grund des § 114 der Ersten Wasserverbandverordnung vom 3. September 1937 (RGBl. I. S. 933) wird im Einvernehmen mit dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen verordnet:

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§ 1

Der Regierungspräsident in Detmold wird zur Aufsichtsbehörde über den Wasserbeschaffungsverband Wasserwerk Begatal in Herford bestimmt. Die oberste Aufsichtsbehörde ist zugleich obere Aufsichtsbehörde.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am 15. Oktober 1960 in Kraft.

Der Minister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
des Landes Nordrhein-Westfalen

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