Stammnorm
Ausfertigungsdatum
04.10.1960
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gültig bis
26.07.2004
Verordnung über die Aufsichtsbehörde für den Wasserbeschaffungsverband Wasserwerk Begatal in Herford
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Vom 4. Oktober 1960
Auf Grund des § 114 der Ersten Wasserverbandverordnung vom 3. September 1937 (RGBl. I. S. 933) wird im Einvernehmen mit dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen verordnet:
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§ 1
Der Regierungspräsident in Detmold wird zur Aufsichtsbehörde über den Wasserbeschaffungsverband Wasserwerk Begatal in Herford bestimmt. Die oberste Aufsichtsbehörde ist zugleich obere Aufsichtsbehörde.
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§ 2
Diese Verordnung tritt am 15. Oktober 1960 in Kraft.
Der Minister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
des Landes Nordrhein-Westfalen