Stammnorm
Ausfertigungsdatum
29.01.1962
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gültig bis
26.07.2004
Verordnung über die Aufsichtsbehörde für den Wasserbeschaffungsverband ,,Am Wiehen" in Bergkirchen, Landkreis Minden
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
Vom 29. Januar 1962
Auf Grund der § 114 der Ersten Wasserverbandverordnung vom 3. September 1937 (RGBl. I S. 933) wird im Einvernehmen mit dem Innenminister verordnet:
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
§ 1
Der Regierungspräsident in Detmold wird zur Aufsichtsbehörde für den Wasserbeschaffungsverband ,,Am Wiehen" in Bergkirchen, Landkreis Minden, bestimmt. Die oberste Aufsichtsbehörde ist zugleich obere Aufsichtsbehörde.
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
§ 2
Diese Verordnung tritt am 15. Februar 1962 in Kraft.
Der Minister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
des Landes Nordrhein-Westfalen