Stammnorm
Ausfertigungsdatum
01.03.1962
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gültig bis
26.07.2004
Verordnung über die Aufsichtsbehörde für den Deichverband Grieth-Griethausen in Kleve
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
Vom 1. März 1962
Auf Grund des § 114 der Ersten Wasserverbandverordnung vom 3. September 1937 (RGBl. I S. 933) wird im Einvernehmen mit dem Innenminister verordnet:
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
§ 1
Der Regierungspräsident in Düsseldorf wird zur Aufsichtsbehörde für den Deichverband Grieth-Griethausen in Kleve bestimmt. Die oberste Aufsichtsbehörde ist zugleich obere Aufsichtsbehörde.
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
§ 2
Diese Verordnung tritt am 15. März 1962 in Kraft.
Der Minister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
des Landes Nordrhein-Westfalen