Inhaltsverzeichnis
Aus
Fassungen
  • vom 01.01.2000
    (aktuelle Seite)

Änderungshistorie

GV. NW. 1962 S. 105.

Verordnung über die Aufsichtsbehörde für den Deichverband Grieth-Griethausen in Kleve

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

Vom 1. März 1962

Auf Grund des § 114 der Ersten Wasserverbandverordnung vom 3. September 1937 (RGBl. I S. 933) wird im Einvernehmen mit dem Innenminister verordnet:

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 1

Der Regierungspräsident in Düsseldorf wird zur Aufsichtsbehörde für den Deichverband Grieth-Griethausen in Kleve bestimmt. Die oberste Aufsichtsbehörde ist zugleich obere Aufsichtsbehörde.

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 2

Diese Verordnung tritt am 15. März 1962 in Kraft.

Der Minister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
des Landes Nordrhein-Westfalen

Zum Textanfang