Stammnorm
Ausfertigungsdatum
14.08.1957
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gültig bis
26.07.2004
Verordnung über die bauaufsichtliche Zuständigkeit der Stadt Radevormwald, Rhein-Wupper-Kreis
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Vom 14. August 1957
Einziger Paragraph
Auf Grund des § 1, Abs. 2 des Gesetzes über bauaufsichtliche Zuständigkeiten vom 15. Dezember 1933 (Gesetzsamml. S. 491) übertrage ich die Zuständigkeit für die Erteilung der bauaufsichtlichen Erlaubnis (Baugenehmigung) und die bauaufsichtlichen Abnahmen unter dem Vorbehalt des Widerrufs mit Wirkung vom 1. Oktober 1957 für das Gebiet der Stadt auf die Stadt Radevormwald, Rhein-Wupper-Kreis.
Der Minister für Wiederaufbau
des Landes Nordrhein-Westfalen