Stammnorm
Ausfertigungsdatum
13.12.1994
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 140 Abs. 2 des Markengesetzes
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Vom 13. Dezember 1994
Aufgrund des § 140 Abs. 2 Satz 2 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082) wird verordnet:
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§ 1
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Kennzeichenstreitsachen insgesamt oder teilweise für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem von ihnen zuzuweisen, wird auf das Justizministerium übertragen.
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§ 2
§ 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift.
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§ 3
GV. NW. ausgegeben am 30. Dezember 1994.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Justizminister