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GV. NW. 1996 S. 355.

Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 125 e Abs. 3 des Markengesetzes

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Vom 27. August 1996

Aufgrund des § 125 e Abs. 3 Satz 2 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082), geändert durch Gesetz vom 19. Juli 1996 (BGBl. I S. 1014), wird verordnet:

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§ 1

Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Gemeinschaftsmarkenstreitsachen für die Bezirke mehrerer Gemeinschaftsmarkengerichte einem dieser Gerichte zuzuweisen, wird auf das Justizministerium übertragen.

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§ 2

GV. NW. ausgegeben am 19. September 1996.

Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Justizminister

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