Stammnorm
Ausfertigungsdatum
27.08.1996
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 125 e Abs. 3 des Markengesetzes
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Vom 27. August 1996
Aufgrund des § 125 e Abs. 3 Satz 2 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082), geändert durch Gesetz vom 19. Juli 1996 (BGBl. I S. 1014), wird verordnet:
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§ 1
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Gemeinschaftsmarkenstreitsachen für die Bezirke mehrerer Gemeinschaftsmarkengerichte einem dieser Gerichte zuzuweisen, wird auf das Justizministerium übertragen.
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§ 2
GV. NW. ausgegeben am 19. September 1996.
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Justizminister