Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 391 Abs. 2 in Verbindung mit § 410 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung
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Vom 24.Juni 1997
Aufgrund des § 391 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 410 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung vom 16.März 1976 (BGBl. I S. 613), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.Dezember 1996 (BGBl. I S. 2049), wird verordnet:
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§ 1
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten abweichend von § 391 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung zu regeln, wird auf das Justizministerium übertragen.
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§ 2
GV. NW. ausgegeben am 14. Juli 1997.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Justizminister