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  • vom 01.01.2000
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Änderungshistorie

GV. NW. 1980 S. 889.

Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen über die örtliche Zuständigkeit der Amtsgerichte in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz

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Vom 10. Oktober 1980

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 5 und des § 9 Abs. 3 Satz 1 des Transsexuellengesetzes (TSG) vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654) wird verordnet:

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§ 1

Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Verfahren nach dem Transsexuellengesetz zuzuweisen, wird auf den Justizminister übertragen.

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§ 2

GV. NW. ausgegeben am 24. Oktober 1980.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Justizminister

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