Stammnorm
Ausfertigungsdatum
10.10.1980
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen über die örtliche Zuständigkeit der Amtsgerichte in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
Vom 10. Oktober 1980
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 5 und des § 9 Abs. 3 Satz 1 des Transsexuellengesetzes (TSG) vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654) wird verordnet:
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
§ 1
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Verfahren nach dem Transsexuellengesetz zuzuweisen, wird auf den Justizminister übertragen.
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
§ 2
GV. NW. ausgegeben am 24. Oktober 1980.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Justizminister