Stammnorm
Ausfertigungsdatum
26.10.1976
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 23 c des Gerichtsverfassungsgesetzes
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
Vom 26. Oktober 1976
Auf Grund des § 23 c Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes wird verordnet:
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
§ 1
Die der Landesregierung in § 23 c Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes erteilte Ermächtigung, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte die Familiensachen sowie ganz oder teilweise die Vormundschaftssachen zuzuweisen, wird auf den Justizminister übertragen.
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
§ 2
GV. NW. ausgegeben am 19. November 1976.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Justizminister