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GV. NW. 1998 S. 646.

Verordnung über die Ermächtigung des Ministeriums für Inneres und Justiz zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 8 Abs. 4 des Gesetzes zur Umstellung von Schuldverschreibungen auf Euro

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Vom 3. November 1998

Aufgrund des § 8 Abs. 4 Satz 4 des Gesetzes zur Umstellung von Schuldverschreibungen auf Euro (Artikel 6 des Euro-Einführungsgesetzes vom 9. Juni 1998 -BGBl. I S. 1242, 1250 -) wird verordnet:

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§ 1

Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Entscheidungen über Anfechtungsklagen für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem Landgericht zuzuweisen, wird auf das Ministerium für Inneres und Justiz übertragen

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§ 2

GV. NW. ausgegeben am 26. November 1998.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister
für Inneres und Justiz

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