Stammnorm
Ausfertigungsdatum
06.12.1966
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gültig bis
26.07.2004
Verordnung über die Übertragung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf die Stadt Leichlingen, Rhein-Wupper-Kreis
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
Vom 6. Dezember 1966
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
§ 1
Auf Grund des § 77 Abs. 5 und des § 76 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 25. Juni 1962 (GV. NW. S. 373) übertrage ich die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde unter dem Vorbehalt des Widerrufs für das Gebiet der Stadt auf die Stadt Leichlingen, Rhein-Wupper-Kreis.
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1967 in Kraft.
Der Minister
für Landesplanung, Wohnungsbau
und öffentliche Arbeiten
des Landes Nordrhein-Westfalen