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GV. NW. 1966 S. 517.

Verordnung über die Übertragung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf die Stadt Leichlingen, Rhein-Wupper-Kreis

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Vom 6. Dezember 1966

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§ 1

Auf Grund des § 77 Abs. 5 und des § 76 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 25. Juni 1962 (GV. NW. S. 373) übertrage ich die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde unter dem Vorbehalt des Widerrufs für das Gebiet der Stadt auf die Stadt Leichlingen, Rhein-Wupper-Kreis.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1967 in Kraft.

Der Minister
für Landesplanung, Wohnungsbau
und öffentliche Arbeiten
des Landes Nordrhein-Westfalen

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