Stammnorm
Ausfertigungsdatum
22.07.1968
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gültig bis
29.04.2005
Verordnung über die Übertragung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf die Stadt Werdohl, Landkreis Altena
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Vom 22. Juli 1968
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§ 1
SGV. NW. 232
Auf Grund des § 77 Abs. 5 und des § 76 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 25. Juni 1962 (GV. NW. S. 373) übertrage ich die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde unter dem Vorbehalt des Widerrufs für das Gebiet der Stadt auf die Stadt Werdohl, Landkreis Altena.
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§ 2
§ 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift.
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§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1969 in Kraft.
Der Minister
für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten
des Landes Nordrhein-Westfalen