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GV. NW. 1969 S. 149.

Verordnung über die Übertragung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf die Stadt Altena, Landkreis Lüdenscheid

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Vom 28. Februar 1969

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§ 1

SGV. NW. 232.

Auf Grund des § 77 Abs. 5 und des § 76 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 25. Juni 1962 (GV. NW. S. 373) übertrage ich die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde unter dem Vorbehalt des Widerrufs für das Gebiet der Stadt auf die Stadt Altena.

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§ 2

GV. NW. ausgegeben am 21. März 1969.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Der Minister
für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten
des Landes Nordrhein-Westfalen

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