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GV. NW. 1969 S. 461.

Verordnung über die Übertragung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf die Stadt Olpe

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SGV. NW. 232.

GV. NW. ausgegeben am 16. Juli 1969.

Vom 1. Juli 1969

§ 1

Auf Grund des § 77 Abs. 5 und des § 76 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 25. Juni 1962 (GV. NW. S. 373) übertrage ich die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde unter dem Vorbehalt des Widerrufs für das Gebiet der Stadt auf die Stadt Olpe.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Für den Minister
für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten
des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Justizminister
des Landes Nordrhein-Westfalen

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